Steuerbonus für Handwerksleistungen

Der Steuerflyer bietet Ihnen eine Übersicht was bei einer Steuerförderung zu beachten ist. Sie können bis zu 1 200 Euro im Jahr einsparen.

Als PDF können Sie sich auch unsere Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt Bochum-Süd herunterladen.

Die Freistellungsbescheinigung berechtigt zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EstG). Damit wird bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 EstG befreit ist.

Wenn Sie Fragen dazu haben, melden Sie sich bei uns.